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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte – im Auftrag des Sozialministerium – eine Klage gegen die easybank (nunmehr BAWAG P.S.K.) geführt. Gegenstand des vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig entschiedenen Urteils waren u.a. Klauseln zu diversen Entgelten, die der OGH für gesetzwidrig erklärte. Laut Rechtsansicht des VKI sind die Entgelte zurückzuerstatten. Der VKI und die BAWAG P.S.K. haben sich auf folgende Refundierungen für Konsumentinnen und Konsumenten geeinigt:
Die BAWAG wird folgende Entgelte rückerstatten, die seit 01.07.2016 verrechnet wurden:
Darüber hinaus erhalten Kunden, die eine Co-branded ÖAMTC Kreditkarte MasterCard/VISA (Stand 01.01.2016 und später) abgeschlossen haben, eine pauschale Abgeltung von EUR 40,00 für das Kartenentgelt und das Barauszahlungsentgelt sowie eine Refundierung der verrechneten Mahngebühren, soweit diese seit 01.07.2016 verrechnet wurden. Potentiell betroffen sind alle Kundinnen und Kunden der BAWAG P.S.K , die ein Konto (Giro- und Onlinekonto), einen Depotvertrag oder einen Verbraucherkredit abgeschlossen bzw. eine Kreditkarte bei der BAWAG P.S.K. (oder easybank) erworben haben.
Für die betroffenen Kunden steht ein Formular bereit, über welches Sie Ihre Ansprüche aus dem Urteil gegen die BAWAG P.S.K. beantragen können. Die BAWAG P.S.K. benötigt für die Prüfung Ihres Anspruchs die IBAN des aus Ihrer Sicht betroffenen Produkts (bei Kreditkarten und Depotverträgen das jeweilige Verrechnungskonto). Sollten Sie mehrere Produkte bei der BAWAG P.S.K. (oder easybank) haben, dann ist die separate Beantragung für jedes Produkt (unter Nennung der IBAN) erforderlich.
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